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Stiftung SoliWerk

 

Gesuche können jeweils bis 1. März eingereicht werden

 

Der Stiftungsrat entscheidet normalerweise im Mai/Juni.

Die Einreichung des Gesuchs soll möglichst wenig Aufwand verursachen.

Bitte mit wenigen Zeilen die Fragen des KURZBESCHRIEB ausfüllen.

 

Link für KURZBESCHRIEB

KURZBESCHRIEB mit Ihrem Projektnamen als PDF abspeichern und einreichen an stiftung@soliwerk.ch
Ergänzende Unterlagen bitte ebenfalls als PDF anhängen.
 
Stiftungszweck:
  • Der Stiftungszweck ist es, soziale Projekte, solidarische Vernetzung sowie sozial-, entwicklungs- und friedenspolitische Anliegen zu fördern.

  • In diesen Bereichen unterstützt die Stiftung in der Schweiz und den umliegenden Alpenregionen:
    Recherchen, Grundlagenarbeit / Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung / Bildungsarbeit / Projekte

  • Die Stiftung leistet keine Hilfe an Einzelpersonen.

Die Stiftung SoliWerk ist eine kleine Stiftung. Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten können nicht alle Gesuche unterstützt werden und der Stiftungsrat trifft unter den Anfragen eine Auswahl und/oder kann die beantragten Wunschbeträge kürzen.
Beurteilungskriterien und Erfahrungen der letzten 20 Jahre:
  • Innovative Gesuche, die mit wenig Mittel eine grosse Wirkung erzielen, haben gute Chancen.

  • Lokale Projekte sind chancenreich, wenn sie eine modellhafte Wirkung für andere Regionen haben (Leuchtturmprojekte).

  • Gesuche um jährliche Beiträge an Betriebskosten übersteigen unsere Möglichkeiten; ebenfalls Baukostenbeiträge.

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